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Aufsichtsbeschwerde gegen Bürgermeister Georg Rosner

08.11.2020

Stadtrat Ewald Hasler (SPÖ) fühlt sich in seinen Anliegen bestätigt

 

Stadtrat Ewald Hasler (SPÖ) fühlt sich in seinen Anliegen bestätigt

 

Am 7. Feber 2020 haben einige Stadt- und GemeinderätInnen der SPÖ und der FPÖ Oberwart bei der Aufsichtsbehörde eine Aufsichtsbeschwerde gegen den Bürgermeister der Stadtgemeinde Oberwart eingebracht. Stadtrat Ewald Hasler (SPÖ) fühlt sich in seinen Anliegen bestätigt: „Nunmehr liegt die rechtliche Beurteilung der Aufsichtsbehörde vor und bestätigt, dass Bürgermeister Rosner nicht tun und lassen kann wie er möchte, sondern dass auch für ihn Gesetze und Vorschriften einzuhalten sind!“

Entsetzt zeigen sich die Beschwerdeführer über die Pressemeldung des Bürgermeisters, dass es kein Fehlverhalten von ihm selbst gegeben habe. Will er die Unrechtmäßigkeiten nun seinen MitarbeiterInnen unterjubeln? Nachdem Rosner nachweislich mehrmals den Gemeinderat angelogen hat, führt er seine Politik der Unwahrheiten nun in aller Öffentlichkeit fort! Seit die ÖVP die absolute Mehrheit im Gemeinderat innehat, meint sie, dass sie sich an keine Gesetze und Vorschriften zu halten hat! Und der Opposition wirft er vor, den gemeinsamen Weg verlassen zu haben. Das ist unfassbar!

  1. Mangelnde Akteneinsicht: Der erste Teil der Aufsichtsbeschwerde betraf die Tatsache, dass uns Oppositionspolitikern vermehrt keine oder unzureichende Unterlagen vor den Stadt- und Gemeinderatssitzungen zur Verfügung gestellt wurden. Wir fühlen uns in unserem Recht auf Information massiv beschnitten!Die Aufsichtsbehörde teilt mit: Gemäß § 40 Abs. 2 zweiter Satz Bgld. GemO 2003 haben die GemeinderätInnen „das Recht, ab Bekanntgabe der Tagesordnung während der Amtsstunden bis zur Sitzung und während der Sitzung in die Akten von Verhandlungsgegenständen Einsicht zu nehmen.“
    Wenn wesentliche Aktenbestandteile nicht zur Verfügung gestellt werden, kommt es laut rechtlicher Beurteilung durch die Aufsichtsbehörde der „Verweigerung des Informationsrechts“ gleich! Dies ist ein grundlegendes Recht der GemeinderätInnen. Dazu wird sogar ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes zitiert.“Das heißt, dass es dem Bürgermeister nicht zusteht, die GemeinderätInnen mit einzelnen Zetteln in der Gemeinderatsmappe abzuspeisen oder keine Unterlagen zur Verfügung zu stellen!!!“, meint Hasler dazu. „Wenn der Bürgermeister Rosner nichts zu verheimlichen hätte, würde er kein Geheimnis um die Unterlagen machen!

    Wir GemeinderätInnen – und da kann ich, glaube ich, für die GemeinderätInnen aller anderen Fraktionen sprechen – müssen umfassend informiert sein, um Entscheidungen zum Wohle Oberwarts zu treffen!“, so Hasler. „Wir werden weiterhin hartnäckig bleiben und unser Recht auf Information einfordern!“

  2. Abberufung der Amtsleiterin: Der zweite Teil der Aufsichtsbeschwerde betraf die Abberufung der Amtsleiterin. Die Aufsichtsbehörde konnte kein wichtiges dienstliches Interesse feststellen, das die Abberufung der ehemaligen Frau Amtsleiterin rechtfertigen würde.Im Gegenteil!

Die Aufsichtsbehörde betont in der Stellungnahme sogar, dass die Amtsleiterin

  • nicht unrechtmäßig gehandelt hat,
  • ein immerwährendes Bestreben der guten Zusammenarbeit, der ordnungsgemäßen Führung und der Loyalität zur Gemeinde aufwies, sie auch
  • an einer einvernehmlichen Lösung interessiert war und
  • sie durch die Vorgehensweise rund um die Abberufung übergangen wurde!

Leider hat die Aufsichtsbehörde vom Gesetz her nicht die Möglichkeit, den Gemeinderatsbeschluss zur Abberufung aufzuheben, da es sich um eine privatwirtschaftliche Vereinbarung handelte.

„Seitens der Aufsichtsbehörde wird daher festgehalten, dass die Frage, ob hier ein wichtiges dienstliches Interesse an der Abberufung der Genannten vorlag, letztlich nur im Rahmen eines arbeitsgerichtlichen Verfahrens (Beweiswürdigung, weitere Erhebungen, etc.) abschließend behandelt werden kann.“, so die Behörde in ihrer Stellungnahme.

Es stellt sich hier nur die Frage, ob sie überhaupt ihre Wiedereinsetzung als Amtsleiterin durch das Gericht anstreben soll. „Ich kann mir nicht vorstellen, dass sie für einen Bürgermeister, der sie aus unserer Sicht dermaßen entwürdigend behandelte, in dieser Form überhaupt wieder tätig sein WILL!“, meint Stadtrat Hasler dazu.

Faktum ist auch, wie wir nachweisen konnten, dass der Bürgermeister wiederholt wissentlich dem Gemeinderat die Unwahrheit gesagt und dem Gemeinderat auch wichtige Informationen vorenthalten hat! Schaut so ein gemeinsamer Weg aus? Unserer Meinung nach NICHT. Und die Possenschreiber sind wohl eher in den Reihen der Türkisen zu suchen.

Wir versprechen der Bevölkerung von Oberwart und St. Martin, dass wir dem Herrn Bürgermeister Rosner und dem Herrn Vizebürgermeister Hadek auch weiterhin auf die Finger schauen werden und alle Unregelmäßigkeiten aufzeigen werden. Das sind wir unseren BürgerInnen schuldig!

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