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SPÖ Oberwart

Aufsichtsbeschwerde gegen Bürgermeister Georg Rosner

08.02.2020

Am 7. Feber 2020, wurde seitens der Stadträte Ewald Hasler (SPÖ) und Christian Benedek (FPÖ) sowie der Gemeinderäte Barbara Benkö-Neudecker (FPÖ) und Alexander Baliko (SPÖ) bei der Aufsichtsbehörde der Bgld. Landesregierung eine Aufsichtsbeschwerde gem. §86b Bgld. Gemeindeordnung eingelegt.

Am 7. Feber 2020, wurde seitens der Stadträte Ewald Hasler (SPÖ) und Christian Benedek (FPÖ) sowie der Gemeinderäte Barbara Benkö-Neudecker (FPÖ) und Alexander Baliko (SPÖ) bei der Aufsichtsbehörde der Bgld. Landesregierung eine Aufsichtsbeschwerde gem. §86b Bgld. Gemeindeordnung eingelegt.

Als Grund für die Aufsichtsbeschwerde wurde angegeben, dass Bgm. Rosner den Stadt- und Gemeinderäten regelmäßig die Möglichkeit gemäß § 40(2) Bgld. Gemeindeordnung verwehrt, vor den Sitzungen des Stadt- und Gemeinderates in die Akten und Unterlagen zu den Verhandlungsgegenständen Einsicht zu nehmen. Diese müssten gemäß Bgld. Gemeindeordnung ab der Bekanntgabe der Tagesordnungen, also 8 Tage vor den Sitzungen, bis zum Zeitpunkt der Sitzungen den Gemeindemandataren zur Verfügung stehen. Oft sind diese Unterlagen nicht oder nicht vollständig vorhanden, wodurch den Stadt- und Gemeinderäten nicht die Möglichkeit gegeben wird, sich ordentlich auf die Sitzungen vorzubereiten.

Im Falle der Amtsenthebung der ehemaligen Amtsleiterin Mag. Massing wurden die Gemeinderäte sogar erst wenige Minuten vor der Sitzung über den Sachverhalt des Tagesordnungspunktes informiert. Auch bei anderen Verhandlungsgegenständen – besonders bei politisch heiklen Inhalten – fehlen wichtige und entscheidende Informationen. Die Stadt- und Gemeinderäte werfen Bgm. Rosner vor, die Opposition durch diese Handlungsweise absichtlich zu täuschen. Dies lassen sich die Beschwerdeführer nicht länger gefallen und pochen auf Ihre gesetzlichen Rechte. Denn wenn die Unterlagen nicht zeitgerecht zur Verfügung gestellt werden, dürften die betreffenden Sachverhalte im Rahmen der Sitzungen gar nicht beschlossen werden.

Ebenfalls Beschwerde wurde über die Protokollierung der Sitzungen eingelegt. Denn diese widerspricht vermehrt dem § 45 Bgld. Gemeindeordnung. In den Sitzungsprotokollen werden wichtige, die Entscheidung beeinflussende oder diese nachvollziehbar machende Argumente der Opposition oft nicht angeführt bzw. werden Wortmeldungen nicht richtig wiedergegeben.

Die Stadt- und Gemeinderäte ersuchten die Aufsichtsbehörde auch um Prüfung der Vorgangsweise und Sachverhalte betreffend die Amtsenthebung von Mag. Massing. Gemäß §20 Bgld. Gemeindebedienstetengesetz hätte der ehemaligen Amtsleiterin der genaue Grund für ihre Amtsenthebung genannt werden müssen, dies ist aber anscheinend nicht geschehen, wodurch – zusätzlich zur Vorenthaltung der Informationen vor der Sitzung und zur unrichtigen Information der Gemeinderäte – die Rechtmäßigkeit der Amtsenthebung angezweifelt wird.

„Bgm. Georg Rosner hat nicht nur wiederholt dem Gemeinderat die Unwahrheit gesagt, sondern verstößt durch diese Vorgangsweise anscheinend laufend gegen geltende Gesetze.“ meint Hasler erzürnt.

Die Aufsichtsbehörde wurde um genaue Prüfung der Beschwerdepunkte ersucht.